Ausbildung

Ausbildung

Ein Überblick über die Klassen, welche wir ausbilden:

Klasse
Fahrzeug
Alter
Vorbesitz
Bemerkungen
A/A2
Krafträder mit u. ohne Beiwagen, > 50ccm, bbH > 45km/h, zunächst beschränkt auf  35kW 50PS), Verhältnis Leistung/Gewicht  0,2kW/kg, nach zwei Jahren Aufstieg von A2 auf A möglich
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Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 24 Jahre Einschluss: A1 und AM
A1
Leichtkrafträder> 50ccm 125ccm, 11kW,Verhältnis Leistung/Leermasse 0,1kW/kg
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Einschluss: AM
AM
Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor 50ccm u. 45km/h bbH,Quad bis 50ccm
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Einschluss: Keine
B/B197
Kfz bis 3500kg, mit Anhänger bis 750kg, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG bis 3500kg, wobei zG Anhänger bis Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
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Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluss: L und AM,mit 17 Jahren begleitetes Fahren möglich
B96/BE
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger > 750kg und Kombination die nicht unter Klasse B fällt B96 ZGM 3500-4250kg der Kombination,ab 4250kg BE
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B
Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast =< 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs. Einschluss: Keine
C
Kfz > 3500kg zG, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz mit  Anhänger bis 750kg zG
21
C
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500kg zG einschl, Anhänger. Einschluss: Cl
CE
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C und Anhänger > 750kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
21
C
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500kg zG einschl. Anhänger, Einschluss: BE, C1E, 1 sowie C1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
T
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH =< 60km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: max. 40km/h
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Einschluss: L und AM
L
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen =< 40km/h bbH; mit Anhängern =< 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH =< 25km/h
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Einschluss:Keine